ZOLLBESTIMMUNGEN / ABREISE
Hier die Mengen, die Urlauber aus EU-Ländern für den Eigengebrauch ausführen dürfen:
800 Zigaretten oder
200 Zigarren oder
1000 g Tabak
10 Liter Spirituosen oder
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Sekt) oder
110 Liter Bier
- aber wer kann die Mengen (insbesondere Wein und Bier....) schon im Koffer transportieren, wenn man nicht gerade
mit dem eigenen PKW unterwegs ist?
Für Nicht-EU-Länder (z.B. Schweiz) gelten folgende Begrenzungen:
200 Zigaretten oder
50 Zigarren oder
250 g Tabak
1 Liter Spirituosen oder
2 Liter Wein
Wichtiger Hinweis: Thema "Übergepäck": Grundsätzlich sind bei Flugreisen 20 bis 23 kg Freigepäck pro Person erlaubt. Schauen Sie auf Ihr Flugticket, um keine böse Überraschung zu erleben. Seit geraumer Zeit ist man an vielen Flughäfen (auch auf Rhodos) sehr genau geworden und wenn das zulässige Gewicht überschritten wird, wird man zur Kasse gebeten. Die für die Abfertigung auf Rhodos zuständige Firma "Swissport" ist mittlerweile sehr rigoros. Das Übergepäck kostet dann zwischen 8 und 12 € pro kg - abhängig von der Fluggesellschaft. Entweder man bezahlt den Preis (bei 4 kg immerhin zwischen 32 und 40 Euro) oder man muss das Gepäck auf das erlaubte Maximalgewicht reduzieren. Leider kann man vor der Abreise in den Hotels wohl nur sehr selten die Koffer wiegen lassen. Tipp: eine Kofferwaage (kostet nicht viel und wiegt auch nicht viel) in den Urlaub mitnehmen. In den Flugbedingungen der Fluggesellschaften stehen die Preise für Übergepäck. Hinweis: die vorgenannten Preise beziehen sich auf die einfache Strecke! |
ACHTUNG:
Es ist streng verboten antike Gegenstände, die man z.B. beim Tauchen gefunden
hat, aus Griechenland auszuführen. Wer mit solchen Gegenständen erwischt wird,
hat mit drastischen Strafen zu rechnen!
.... und kommen Sie nach dem Urlaub wieder gesund
zurück in Ihre Heimat!
<<<< Zurück zur Übersicht "Tipps von A bis Z"
Sofern Sie direkt auf diese Seite der Homepage gekommen sind
und die Frames wurden nicht automatisch mitgeladen (es fehlt die
linke Spalte mit der Inhaltsangabe), klicken Sie bitte zur weiteren Navigation
auf den folgenden Text-Link: Home |