IMMOBILIEN AUF RHODOS
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Deutsche, Österreicher und Schweizer ein Haus, ein Appartement oder eine Eigentumswohnung auf Rhodos gekauft. Es zeichnet sich ab, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen wird. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, die hier kurz aufgeführt sind:
Das Grundbuch wird in
Griechenland grundsätzlich nicht nach den Grundstücken sondern nach Personen
geführt. Eine Ausnahme bildet unter anderem Rhodos, wo es bereits seit
Jahrzehnten ein - wie in Deutschland - grundstücksbezogenes Grundbuch gibt.
Um Übertragungsrisiken zu minimieren, muss immer ein Rechtsanwalt
eingeschaltet werden, denn der mit dem Kaufvertrag beauftragte Notar
übernimmt diese Prüfungsaufgaben nicht. Es sollte unbedingt geprüft werden,
ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, ob für bebaute Grundstücke auch
eine behördliche Baugenehmigung vorliegt und ob bei einem noch nicht
bebauten Gründstück der Nachweis der Bebaubarkeit in Form einer
Bescheinigung der zuständigen Behörde vorliegt.
Sofern das Objekt in Griechenland finanziert werden soll, erfolgt die Absicherung grundsätzlich durch Eintragung einer Hypothek oder einer Hypothekenvormerkung.
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